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Kontrahierungszwang der Gemeinde bei Servitut

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/80ecolex 2020, 185 Heft 3 v. 4.3.2020

1. Im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung kann sich die bekl Gemeinde als Grundstückseigentümerin auf die Unverletzlichkeit und die natürliche Freiheit ihres Eigentums berufen. Es muss ihr daher ein weiter Entscheidungsspielraum darüber zugebilligt werden, ob sie ihr Grundeigentum aufgibt oder mit einer Servitut belastet.

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