1. Im Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung kann sich die bekl Gemeinde als Grundstückseigentümerin auf die Unverletzlichkeit und die natürliche Freiheit ihres Eigentums berufen. Es muss ihr daher ein weiter Entscheidungsspielraum darüber zugebilligt werden, ob sie ihr Grundeigentum aufgibt oder mit einer Servitut belastet.