A Haftung von Luftverkehrsunternehmen - Verletzungen der Reisenden
In dem Urteil v 19. 12. 2019, C-532/18 , Niki Luftfahrt, legt der EuGH auf Vorlage des OGH Art 17 Abs 1 Übereinkommen von Montreal (FN 1) aus, wonach der Luftfrachtführer den Schaden zu ersetzen hat, der dadurch entsteht, dass ein Reisender getötet oder körperlich verletzt wird, jedoch nur, wenn sich der Unfall