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Aufgriffsobliegenheit bei rechtsunwirksamer Kündigung

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturMichaela Windisch-Graetzecolex 2020/67ecolex 2020, 133 - 134 Heft 2 v. 10.2.2020

Nach stRsp ist die zeitliche Grenze für die rechtzeitige Geltendmachung des Fortsetzungsanspruchs unter Bedachtnahme auf § 863 ABGB zu ziehen und zu beurteilen, ob das Verhalten des Dienstnehmers als stillschweigendes Einverständnis mit der Beendigung oder als Verzicht auf die Geltendmachung der Unzulässigkeit der Beendigung aufzufassen ist. Zur Beurteilung der Unverzüglichkeit ist ein angemessener, zur Erkundung und Meinungsbildung objektiv ausreichender Zeitraum heranzuziehen.

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