A Das Problem
Nicht immer gelingt es den betroffenen Rechtssubjekten, ihre juristischen Differenzen auf die sprichwörtlich feine englische Art beizulegen, auch wenn das redlich angestrebt werden sollte, denn:
A Das Problem
Nicht immer gelingt es den betroffenen Rechtssubjekten, ihre juristischen Differenzen auf die sprichwörtlich feine englische Art beizulegen, auch wenn das redlich angestrebt werden sollte, denn: