Die grundsätzliche Bestätigung des Versicherungsschutzes iSd § 158n VersVG stellt idR ein deklaratives Anerkenntnis dar, sie kann im Einzelfall aber auch ein konstitutives Anerkenntnis sein.
7 Ob 205/19a
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Die grundsätzliche Bestätigung des Versicherungsschutzes iSd § 158n VersVG stellt idR ein deklaratives Anerkenntnis dar, sie kann im Einzelfall aber auch ein konstitutives Anerkenntnis sein.
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