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Wiederkaufsberechtigte hat kein Rekursrecht gegen Genehmigungsbeschluss nach § 117 IO

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Pepita Fallmann, Leonie Liebenweinecolex 2020/467ecolex 2020, 1071 Heft 12 v. 4.12.2020

1. Im Insolvenzverfahren ist grundsätzlich jeder zum Rekurs befugt, der in seinem Recht verletzt wird; ein bloßes wirtschaftliches Interesse genügt nicht.

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