Mitteilung der Kom zu Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021, ABl C 2020/317, 5
Mit der vorliegenden Mitteilung ergeht eine im Rahmen der unionsrechtlichen Beihilfekontrolle beachtliche Leitlinie, die die Rechtsansicht der Kom zur Vereinbarkeit bestimmter Beihilfen mit Art 107 Abs 3 AEUV wiedergibt.