Seit Juli 2020 steht fest, dass in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Verbandsklage zum Schutz von Verbraucherrechten eingeführt wird, die weit über die in §§ 28 ff KSchG vorgesehene Klagemöglichkeit hinausgeht. Nunmehr wird es auch in Österreich möglich sein, in einer einzelnen Klage die Schadenersatzansprüche von großen Gruppen von Verbrauchern geltend zu machen.
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