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Investitionskontrolle 2.0 - neue Hürde für Venture Capital-Investments?

Schwerpunkt InvestitionskontrolleAufsatzMarkus Arzt, Stephan Strassecolex 2020, 862 - 867 Heft 10 v. 1.10.2020

Venture Capital (VC)-Investoren stellen Start-ups Eigenkapital zur Verfügung und erwerben dabei idR Minderheitsbeteiligungen zwischen 5 % und 20 % am Zielunternehmen. Obwohl die (neuen) Stimmrechtsschwellen des InvKG oft nicht erreicht werden, kommt eine Genehmigungspflicht jedoch auch bei Erwerb von "beherrschendem Einfluss" in Betracht. Aufgrund der besonderen Branchenbetroffenheit müssen sich sowohl VC-Investoren aus Drittstaaten als auch heimische Start-ups verstärkt mit dem InvKG auseinandersetzen.

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