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Zur Anwendung des Herkunftslandprinzips bei Onlineplattformen

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2020/396ecolex 2020, 915 - 917 Heft 10 v. 1.10.2020

1. Ein Vermittlungsdienst, der darin besteht, über eine elektronische Plattform gegen Entgelt eine Geschäftsbeziehung zwischen potenziellen Mietern und gewerblichen oder nicht gewerblichen Vermietern, die kurzfristige Beherbergungsleistungen anbieten, anzubahnen und gleichzeitig auch einige Zusatzdienstleistungen zu diesem Vermittlungsdienst zur Verfügung zu stellen, ist als "Dienst der Informationsgesellschaft" einzustufen, der unter die RL 2000/31/EG fällt.

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