Obwohl eine jahrzehntelange betriebliche Übung bestanden hatte, dass nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch die Pensionisten über den Betriebsrat verbilligte Essensbons beziehen können, hat der OGH jüngst in seiner E 28. 3. 2019, 9 Ob A 137/18i, das Entstehen eines Rechtsanspruchs auf die vergünstigten Essensbons für die Pensionisten verneint. Es handelt sich dabei um die zweite E zu Essensbons mit einem für den Arbeitgeber positiven Ergebnis nach der E 9 Ob A 121/10z, (FN ) in welcher der OGH die Einbeziehung des geldwerten Vorteils nicht nur in die Entgeltfortzahlung, sondern auch in die Abfertigung verneint hatte.