Energierecht (FN 1)
VO (EU) 2019/941 des EP und des Rates v 5. 6. 2019 über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der RL 2005/89/EG , ABl L 2019/158, 1
Ziel der VO ist es, den Risiken, die mit der Dezentralisierung von Märkten mit einer höheren Anzahl an Marktteilnehmern sowie einem höheren Anteil an Energie aus erneuerbaren Quellen auftreten, vorzubeugen.