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Neue Arbeitszeitaufzeichnung: Wahrheit statt Schönung Konsequenzen auch für Home-Office

Schwerpunkt Home-OfficeAufsatzWolfgang Mazalecolex 2019, 656 - 658 Heft 8 v. 7.8.2019

Das Erk C-55/18 des EuGH präzisiert die Anforderungen an Arbeitszeitaufzeichnungen. Durch einen systemischen Ansatz soll Rechtsschutzinteressen der Arbeitnehmer und Kontrollinteressen von Behörden und Belegschaftsvertretern Rechnung getragen werden. Dies zwingt in vielen Fällen zu einer Änderung der Handhabung und macht Saldenaufzeichnungen rechtswidrig, wie sie auch bei Home-Office vorkommen.

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