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Soziale Gestaltungspflicht

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturMichaela Windisch-Graetzecolex 2019/315ecolex 2019, 707 - 708 Heft 8 v. 7.8.2019

1. Bei der vorzunehmenden Interessenabwägung ist aber nicht nur die Dauer der bisherigen Krankenstände zu berücksichtigen, sondern es ist auch die zukünftige Entwicklung der Verhältnisse nach der Kündigung soweit einzubeziehen, als sie mit der angefochtenen Kündigung noch in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang steht.

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