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Vertragsraumordnung - Vereinbarung über Herstellung von Infrastruktur

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/293ecolex 2019, 674 Heft 8 v. 7.8.2019

1. Die sog fakultative Vertragsraumordnung, mit der der Gesetzgeber Gemeinden zum Vertragsabschluss ermächtigt, ist verfassungsrechtlich zulässig. § 15 Abs 2 Oö ROG 1994 sieht zB vor, dass die Gemeinde mit privatrechtlichen Mitteln Aufgaben der Raumordnung unterstützt. Entsprechend der demonstrativen Aufzählung des § 16 Abs 1 Z 1 Oö ROG 1994 kommt dafür neben der Vereinbarung über die Tragung der Infrastrukturkosten auch eine Vereinbarung über die Herstellung von Infrastruktur mit dem Grundstückseigentümer (hier: Straßenbau) in Betracht.

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