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Auslegung eines Gewährleistungsverzichts

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/288ecolex 2019, 672 Heft 8 v. 7.8.2019

1. Verzichtserklärungen sind im Zweifelsfall restriktiv auszulegen. Arglistig verschwiegene Mängel und zugesicherte Eigenschaften sind nicht von einem vertraglichen Gewährleistungsverzicht umfasst.

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