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"Was einem Hotelier nicht unterstellt werden kann ..." (FN 1)

Zivil- und UnternehmensrechtAufsatzConstantin Eschlböck, Karina Monetaecolex 2019, 499 - 500 Heft 6 v. 29.5.2019

Der bei Absagen von Hotelbuchungen oft geforderten Stornogebühr liegt eine Reugeldvereinbarung zu Grunde. Betraglich unterliegt die Stornogebühr der richterlichen Mäßigung, die - bei Beweislastumkehr für den Grund der Absage - bis zur Restlosigkeit gehen kann.

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