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Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen die Privatstiftung und den Mitstifter - nach alter Rechtslage vor dem ErbRÄG 2015

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2019/232ecolex 2019, 523 - 525 Heft 6 v. 29.5.2019

1. Die Bewertung eines Unternehmens hat einheitlich - nicht etwa durch Trennung in bewegliche und unbewegliche Sachen - zu erfolgen. Maßgeblich ist der Wert zum Schenkungszeitpunkt, der auf den Zeitpunkt des Erbanfalls aufzuwerten ist.

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