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Feststellungsinteresse bei Regress des Sozialversicherungsträgers nach § 334 ASVG

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/216ecolex 2019, 509 - 510 Heft 6 v. 29.5.2019

1. Ein Sozialversicherungsträger, der den Schädiger nach § 334 ASVG in Anspruch nimmt und damit einen eigenständigen Rückgriffsanspruch geltend machen will, ist in Bezug auf die Haftpflichtversicherung geschädigter Dritter iSd §§ 156, 157 ASVG. Sein Feststellungsinteresse ist (ua) dann zu bejahen, wenn der V seine Eintrittspflicht verneint und der VN nichts weiter unternimmt.

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