1. Das gesetzliche Vorausvermächtnis gewährt dem überlebenden Ehegatten ein obligatorisches Wohnrecht. Der Anspruchsgegner ist grundsätzlich verpflichtet, alles zu tun, damit dem überlebenden Ehegatten das Wohnen auf Dauer ermöglicht wird. Zur Sicherung des Wohnrechts ist bei Zivilteilung der Liegenschaft auch dessen Aufnahme in die Versteigerungsbedingungen geeignet.