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Wohnrecht als Vorausvermächtnis trotz Vergleich im Zivilteilungsverfahren?

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/205ecolex 2019, 504 Heft 6 v. 29.5.2019

1. Das gesetzliche Vorausvermächtnis gewährt dem überlebenden Ehegatten ein obligatorisches Wohnrecht. Der Anspruchsgegner ist grundsätzlich verpflichtet, alles zu tun, damit dem überlebenden Ehegatten das Wohnen auf Dauer ermöglicht wird. Zur Sicherung des Wohnrechts ist bei Zivilteilung der Liegenschaft auch dessen Aufnahme in die Versteigerungsbedingungen geeignet.

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