Die "Neuregelung" des Karfreitags in § 7a ARG ermöglicht allen Religionsgruppen in Österreich, zumindest einen "persönlichen Feiertag" zwingend frei zu bekommen, ohne die gesetzlichen (meist katholischen) Feiertage aufzugeben. Sie müssen dafür aber einen Urlaubstag opfern. Im Folgenden werden die praktischen Auswirkungen dieser Regelung unter dem Aspekt des Diskriminierungsschutzes untersucht.