Eine Klage, der ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung zugrunde liegt, die vom Insolvenzverwalter im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erhoben wird und deren Erlös im Erfolgsfall der Gläubigergemeinschaft zufließt, fällt in den materiellen Anwendungsbereich der EuGVVO aF.
C-535/17NK