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Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung bei Europäischem Zahlungsbefehl

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2019/145ecolex 2019, 333 Heft 4 v. 2.4.2019

Wurde ein Europäischer Zahlungsbefehl bereits für vollstreckbar erklärt, ist im Fall eines nachträglich bemerkten Zustellmangels die Vollstreckbarkeitsbestätigung von Amts wegen aufzuheben. Art 20 EuMahnVO über die nachträgliche "Überprüfung" des Zahlungsbefehls ist in diesem Fall nicht einschlägig, weil diesfalls ja nicht der Zahlungsbefehl selbst "zu Unrecht erlassen", sondern nur die Vollstreckbarkeitsbestätigung zu Unrecht erteilt wurde. In Österreich kann der Antragsgegner diesen Mangel mit einem Antrag nach § 7 Abs 3 EO geltend machen.

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