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Bauträgervertrag über Wohnungseigentum: Zur grundbücherlichen Sicherstellung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/92ecolex 2019, 220 Heft 3 v. 6.3.2019

1. Gem § 7 BTVG hat der Bauträger den Erwerber gegen den Verlust der aufgrund des Bauträgervertrags geleisteten Zahlungen zu sichern; dies ua in Form einer grundbücherlichen Sicherstellung des Rechtserwerbs auf der zu bebauenden Liegenschaft in Verbindung mit der Zahlung nach Ratenplan (§§ 9 und 10 BTVG). Gem § 7 Abs 4 BTVG werden Ansprüche des Bauträgers erst dann fällig, wenn und soweit die vorgesehenen Sicherungen des Erwerbers vorliegen.

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