In jüngster Zeit sind verschiedene Judikate des OGH zur Frage des europäischen Deliktsgerichtsstands bei reinen Vermögensschäden ergangen; unklar scheint dabei, wann der OGH eine Vorabentscheidung des EuGH einholt und wann er die Zuständigkeitsfrage zur Gänze selbst beurteilt.
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