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UBER-Vermittlungssystem: Beitrag zum UWG-Verstoß durch unvertretbare Auslegung des § 36 WrLBO?

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturMichael Wollerecolex 2019/30ecolex 2019, 57 - 59 Heft 1 v. 11.1.2019

1. Nach dem Zweck des § 36 WrLBO hat der Unternehmer - nach Maßgabe wirtschaftlicher Überlegungen - über die Durchführung der Fahrten zu disponieren. Der Unternehmer hat somit die Entscheidung zu treffen und diese - iS einer Arbeitsanweisung bzw eines Fahrtauftrags - an den Fahrer weiterzuleiten.

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