Konzessionen für Wertpapierfirmen (WPF) oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) setzen die Vorsorge für Ersatzansprüche von Kunden voraus (§ 3 Abs 6 und § 4 Abs 3 WAG 2018). Wurden hier zwei Pflichtversicherungen iSv § 158b VersVG geschaffen?
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