1. Verfügt ein Unternehmer bereits über eine Telefon- oder Telefaxnummer und verwendet er diese nicht allein zu anderen Zwecken als dem Kontakt mit den Verbrauchern, trifft den Unternehmer eine entsprechende Informationspflicht. Ein Unternehmer ist jedoch nicht verpflichtet, einen Telefon- oder Telefaxanschluss bzw ein E-Mail-Konto neu einzurichten, damit der Verbraucher mit ihm in Kontakt treten kann.