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1. Senat schwenkt um: Kein Korrelationserfordernis beim Mitverschulden des geschädigten Anlegers!

Schwerpunkt Fehlerhafte AnlageberatungRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2019/399ecolex 2019, 934 Heft 11 v. 7.11.2019

1. Bei fehlerhafter Anlageberatung kann ein Mitverschulden des Geschädigten nach den Umständen des Einzelfalls in Betracht kommen, wenn dem Kunden die Unrichtigkeit der Beratung hätte auffallen müssen.

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