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Grenzüberschreitende Gewerbeausübung - Wie dauerhaft darf eine "vorübergehende und gelegentliche" Tätigkeit sein?

WirtschaftsrechtAufsatzMag. Florian Kromer, Dr. Dominik Pflug, LL.M.ecolex 2018, 767 - 770 Heft 8 v. 8.9.2018

Normen: § 373a GewO; Art 56f AEUV; § 4d GewO

Schlagwörter:

Dienstleistungsfreiheit; Gewerbeberechtigung; Arbeitszeiteinsatz; Jahresumsatz; Gelegentlichkeit; Zweigniederlassung; Infrastruktur; Dauerhaftigkeit; Wirtschaftsleben; Zielstaat; Kontinuität; Häufigkeit; Dienstleistungserbringung

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