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Mehrkosten und Claims bei Änderung der Umstände der Leistungserbringung - insb beim Bauvertrag

BaurechtAufsatzDr. Hans Göllesecolex 2018, 397 - 400 Heft 5 v. 16.6.2018

Normen: ÖNORM B 2110; § 1170 a Abs 2 ABGB

Schlagwörter:

Informationspflicht; Angebotseinholung; Bauaufträge; Leistungsumfang; Konkretisierung; Erschwernisse; Erleichterungen; Mehrkostenforderung; Risikobereiche; Baugrundverhältnisse; Leistungsänderung

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