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§ 1168 ABGB: Anrechnung bei Verlustgeschäft

RechtsprechungZivilrechtn. n.ecolex 2018/466ecolex 2018, 1076 Heft 12 v. 29.12.2018

Entscheidung: OGH 25.6.2018, 8 Ob 121/17b

Normen: § 1168 ABGB

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