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Verstoß gegen Informationspflichten in Webshops: Eine Differenzierung bei den Rechtsfolgen ist angebracht!

KonsumentenschutzrechtAufsatzDr. Thomas Rablecolex 2018, 973 - 975 Heft 11 v. 7.12.2018

Entscheidung: OGH, 4 Ob 5/18s

Normen: § 28a KSchG; § 11 FAGG; § 12 FAGG; § 15 FAGG; § 8 Abs 2 FAGG

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