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Badeunfall: Keine Haftung eines (bloßen) Waggonhalters

RechtsprechungZivilrechtMMag.Dr. Martina Melcherecolex 2017/259ecolex 2017, 658 Heft 7 v. 4.8.2017

Entscheidung: OGH 23.2.2017, 2 Ob 15/16v

Normen: § 5 Abs 1 EKHG; § 19 Abs 3 EisbG; § 37 a EisbG; § 41 EisbG

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