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Berichtigung des Kündigungstermins auch nach Aufkündigung binnen offener Frist möglich

RechtsprechungMiet- und Wohnrechtn. n.ecolex 2017/95ecolex 2017, 214 - 215 Heft 3 v. 15.4.2017

Entscheidung: OGH 29.11.2016, 6 Ob 167/16a

Normen: § 563 ZPO; § 33 MRG

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