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Haftungsklage gegen Gerichtssachverständigen erst nach rechtskräftiger Verfahrensbeendigung möglich

RechtsprechungZivilprozessrecht; Strafprozessrechtn. n.ecolex 2017/59ecolex 2017, 129 Heft 2 v. 18.3.2017

Entscheidung: OGH 23.11.2016, 3 Ob 170/16w

Normen: §§ 1295 ff ABGB

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