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Namensrangordnung für zwei Personen zulässig

RechtsprechungWohnungseigentumsrechtn. n.ecolex 2017/12ecolex 2017, 28 - 29 Heft 1 v. 11.2.2017

Entscheidung: OGH 25.8.2016, 5 Ob 139/16a

Normen: § 57 a GBG; § 40 WEG

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