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Einlagenrückgewähr: Großer Wert und kleiner Preis - Darf das sein?

GesellschaftsrechtAufsatzMag. Heinrich Folgar-Deinhardsteinecolex 2017, 1173 - 1177 Heft 12 v. 20.1.2018

Normen: § 273 UGB

Schlagwörter:

Vermögenssicherung; Kapitalgesellschaften; Niedrigzinsen; Gläubigerschutz; Gesellschafterstreitigkeiten; Fremdkapitalgeber; Vermögenstransfer; Anteilseigner; Absatzrisiko; Marktüblichkeit; Geschäftsgeheimnisse; Niedrigsteuerländer; Gewinnverschiebungen; Haftung

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