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Latente Steuern im UGB nach dem RÄG 2014

SteuerrechtAufsatzMag. Dr. Gerald Moserecolex 2016, 427 - 430 Heft 5 v. 11.6.2016

Normen: RÄG 2014; § 221 Abs 1 UGB; § 10 Abs 3 Z 1 KStG; § 202 Abs 2 UGB; § 203 Abs 5 UGB; § 211 UGB; dHGB

Schlagwörter:

Aktivierungswahlrecht; Gesellschaftsgrößen; Gesellschaft; Rechnungslegungsänderungsgesetz; Geschäftsjahre; Steuern; Ertragsteuer; Ansatzpflicht; Differenz

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