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Gutachten im Strafprozess: Kritik der Rechtspraxis - Privatgutachten sind für die Wahrheitserforschung strukturell unverzichtbar

StrafprozessrechtAufsatzUniv.-Prof. Dr. Richard Soyerecolex 2016, 360 - 363 Heft 5 v. 11.6.2016

Normen: StPÄG 1993; § 126 Abs 2 StPO aF; § 252 Abs 2 StPO; § 258 Abs 1 StPO; StPRÄG 2014; § 249 Abs 3 StPO; § 222 Abs 3 StPO

Schlagwörter:

Sachverständigenbeweis; Sachverständiger; Beweismittel; Strafverfahren; Beweisaufnahmen; Wahrheitserforschung; Privatgutachten; Leitungsbefugnis; Staatsanwaltschaft; Befangenheit

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