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Anlageberatung - Annahme und Offenlegung von Provisionen

FinanzrechtAufsatzMag. Natascha Brandstätterecolex 2016, 280 - 282 Heft 4 v. 21.5.2016

Normen: § 38 WAG; § 39 WAG; Art 26 MiFID-DRL; § 31d Abs 4 WpHG

Schlagwörter:

Prospekthaftung; Nebendienstleistungen; Anlageberatung; Wertpapier; Wertpapierdienstleister; Anlageberater; Provisionshöhe; Kundeninteresse; Provision; Offenlegung

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