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Der Ausschluss der Verbesserung von Übernahmeangeboten ("no increase statements")

GesellschaftsrechtAufsatzMMag. Dr. Ulrich Edelmannecolex 2016, 142 - 145 Heft 2 v. 9.4.2016

Normen: § 15 Abs 1 ÜbG; § 18 ÜbG; § 29 Abs 1 ÜbG; § 30 ÜbG; § 10 Abs 3 ÜbG; § 21 ÜbG; § 16 ÜbG; § 879 Abs 1 ABGB

Schlagwörter:

börsenotierte Gesellschaften; Anwendungsbereich; Angebot; Bieter; Gegenleistung; Streubesitzpräsenz; Hauptversammlung; Aktionäre; Transparenz; Marktteilnehmer

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