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Zum neu eingeführten § 269 Abs 5 UGB

GesellschaftsrechtAufsatzDr. Egon Engin-Denizecolex 2016, 1077 - 1080 Heft 12 v. 14.1.2017

Normen: § 269 Abs 5 UGB; Art 27 Abschlussprüfungs-RL; Art 25 a Abschlussprüfungs-RL; §§ 273 ff UGB; § 1311 ABGB

Schlagwörter:

Konzernabschlussprüfer; Finanzkrise; Wertpapiere; Rechnungslegung; Regelwerk; Gebarungsprüfung; Stichprobenverfahren; Kontrollsystem; Effektivität; Betrug; Aufdeckung; Vermögensschäden; Plausibilität; Expansionsstrategien; Krisenanzeichen

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