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Faktischer Geschäftsführer haftbar auch für Zeiträume vor Inkrafttreten des § 9 a BAO?

SteuerrechtJudikaturErik Pinetzecolex 2014/345ecolex 2014, 824 - 825 Heft 9 v. 1.9.2014

Normen: § 9a BAO; §§ 80 ff BAO

Schlagwörter:

faktischer Geschäftsführer; Haftung für Abgabenverbindlichkeiten; zeitlicher Anwendungsbereich;

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