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Namensrechtlicher Unterlassungsanspruch umfasst nicht auch Beseitigung

ZivilrechtJudikaturecolex 2014/30ecolex 2014, 60 Heft 1 v. 1.1.2014

OGH 21.8.2013, 3 Ob 134/13x; OGH 18.12.2002, 3 Ob 215/02t, 3 Ob 321/02f; OGH 13.10.2010, 3 Ob 149/10y

Schlagwörter:

Exekutionsrecht; Namensrecht; Unterlassungsanspruch; Exekutionstitel; Beseitigung;

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