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Zur Abgrenzung der Anlasstaten des erweiterten Verfalls nach § 20 b Abs 2 StGB

StrafrechtAufsatzDr. Severin Glaserecolex 2014, 956 - 958 Heft 11 v. 1.11.2014

Normen: § 20b Abs 2 StGB

Schlagwörter:

erweiterter Verfall; Anwendungsbereich; Anlasstat;

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