OGH 22.5.2014, 1 Ob 23/14k
Schlagwörter:
internationale Zuständigkeit; Gerichtsstand des Erfüllungsorts; Dienstleistungsbegriff; Gebrauchsüberlassung; Überlassung von Lkw; Heilung der Unzuständigkeit; Einlassung; Versäumung der Frist zur Klagebeantwortung; Geldschuld; Bringschuld;