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Einmaliger Anruf genügt für Ausrichten nach Art 15 Abs 1 lit c EuGVVO

Europäisches ZivilprozessrechtJudikaturecolex 2013/329ecolex 2013, 797 Heft 9 v. 1.9.2013

OGH 8.5.2013, 6 Ob 14/13x

Schlagwörter:

internationale Zuständigkeit; Verbrauchergerichtsstand; Ausrichten der gewerblichen Tätigkeit auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers; einmalige telefonische Kontaktaufnahme;

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