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Anmerkungen zu: Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz oder "Nichts geht mehr!"

StrafrechtAufsatzDr. Artur Schuschniggecolex 2013, 523 - 526 Heft 6 v. 1.6.2013

Normen: § 305 Abs 4 Z 1 StGB; § 305 Abs 4 Z 3 StGB; § 306 StGB; § 307b StGB; KorrStrÄG 2012

Schlagwörter:

Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012; Korruption; Vorteilsannahme; ungebührlicher Vorteil; Ausnahmen; orts- oder landesübliche Aufmerksamkeit; Wertgrenze; amtlich oder sachlich gerechtfertigtes Interesse; Vorteilszuwendung zur Beeinflussung; "Anfüttern";

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