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Nicht(igkeit) nach dem Lobbyinggesetz!

InteressensvertretungGesetzgebungMMag. Dr. Clemens Limbergecolex 2013, 4 - 7 Heft 1 v. 1.1.2013

Normen: § 15 LobbyG; § 16 Abs 3 LobbyG; § 916 ABGB

Schlagwörter:

Lobbying; Registrierungspflicht; Erfolgshonorar; Nichtigkeit; Scheingeschäft; Verfall; zeitlicher Anwendungsbereich;

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